Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Die Bundesregierung will mit Steuererleichterungen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft abmildern. Zu diesem Zweck wurde das mittlerweile vierte Corona-Steuerhilfegesetz erlassen. Hiermit wurden im Wesentlichen die bereits erlassenen Maßnahmen für 2022 verlängert.

 

Kurzarbeitergeld

  • Verlängerung der Steuerfreiheit der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022

 

HomeOffice-Pauschale

  • 5€ pro Arbeitstag (Pauschale)
  • max. 600€/ Jahr
  • ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten
  • noch bis Ende 2022 ansetzbar

 

Degressive Abschreibung

  • auch für 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung
  • max. 25% der Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

Erweiterte Verlustverrechnung

  • Verluste aus 2022 und 2023 können bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. €) zurückgetragen werden
  • auf zwei vorangegangene Wirtschaftsjahre

 

Verlängerung der Reinvestitionsfristen

  • Reinvestitionsfristen für Rücklagen nach §6b EStG (Übertragung stiller Reserven) und § 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge (IAB)), die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert
  • betrifft in 2017 bis 2019 gebildete IABs

 

Kopie von Kopie von Sachbezug 50E 1

Weitere News

1

Mit guten Neujahrsvorsätzen ins Jahr 2025

Der Eine nimmt sie sich vor, der Andere findet sie …

Mehr
Kopie von FIBU angenehm (1)

So macht die monatliche Buchhaltung Spaß!

Wir wollen Sie dabei unterstützen, so wenig Zeit wie möglich …

Mehr
Kopie von White and Green Photo Collage Grid Christmas Greetings Instagram Post

Frohe Weihnachten

Liebe Mandantinnen und Mandanten, wir wünschen Ihnen und Ihren Familien …

Mehr
Insta Betriebsferien Anfang Dezember (1)

Betriebsferien vom 23.12. bis 01.01.

Liebe Mandantinnen und Mandanten, wir verabschieden uns in den wohlverdienten …

Mehr