Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerverzinsung von 6% p.a. als verfassungswidrig erklärt!
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Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgegeben haben oder nachträgliche Änderungen z.B. durch eine Betriebsprüfung entstanden sind, konnte es bisher teuer werden. Das Finanzamt verlangte nach einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten auf die Steuernachzahlung 6% Zinsen p.a.
Angesichts des seit Jahren sehr niedrigen Zinsniveaus erschien dies deutlich überhöht. Das sah auch das Bundesverfassungsgericht so. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu treffen.
Die Finanzverwaltung hat sich dazu entschieden zwischenzeitlich die Erhebung von Zinsen auszusetzen (0,-€). Aber Achtung: aufgeschoben heißt nicht aufgehoben! ❗️❗️❗️