Was müssen Sie ab 2022 beachten?
Rund ums Steuerrecht wird es nie langweilig, denn jedes Jahr müssen wir uns an geänderte Freibeträge und steuerliche Neuregelungen gewöhnen. Das Wichtigste haben wir Ihnen zusammengefasst:
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2022 auf 9,82€/h. Ab dem 01.07.2022 folgt eine weitere Erhöhung auf 10,45€.
Der Grundfreibetrag , bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, steigt auf 9.984€.
Sie können Ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31.03.2022 den steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500€ zahlen, soweit noch nicht geschehen.
Auf die Grundstückseigentümer kommt 2022 eine zusätzliche Grundsteuer-Feststellungserklärung zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie ein privates Einfamilienhaus, ein unbebautes Grundstück, eine Gewerbeimmobilie oder Vermietungsobjekte besitzen. Die Vorbereitungen in unserer Kanzlei laufen auf Hochtouren. Folgen Sie uns für weitere Informationen.
Für Ihre Minijobber müssen ab der Januar- Lohnabrechnung Steuer-ID und Krankenkasse gemeldet werden. Am Besten Sie kümmern sich schon frühzeitig um die Einholung der Informationen.
Personengesellschaften können nach § 1a KStG ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer optieren. Sinnvoll ist diese Option i.d.R. nur bei langfristiger Thesaurierung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.