Alle Grundstückseigentümer in Deutschland müssen 2022 eine Grundsteuer -Feststellungserklärung abgeben!
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das aktuelle Grundsteuer-System als verfassungswidrig erklärt. Die aktuellen Bemessungsgrundlagen (sog. Einheitswerte) beruhen auf Bewertungen aus den Jahren 1935 bzw. 1965, was die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt keineswegs wieder spiegeln kann.
Der Gesetzgeber wurde zur Neuregelung aufgefordert, was durch die viel diskutierte Grundsteuerreform unter dem ehemaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz erfolgt ist.
Der Abgabezeitraum für die Feststellungserklärungen, in denen die Grundstückseigentümer Auskunft über den Wert ihrer Immobilien geben müssen, soll zwischen dem 01.07 und 31.10.2022 festgelegt werden.
Die Steuerformulare werden unter www.elster.de zur Verfügung stehen. Sie können aber selbstverständlich auch einen Steuerberater beauftragen.
Wir arbeiten aktuell auf Hochtouren, um die Erstellung der Erklärungen für unsere Mandanten vorzubereiten. Folgen Sie uns für weitere Informationen.