Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das ab August 2022 die Gründung einer GmbH auch ohne persönliche Anwesenheit der Beteiligten beim Notar ermöglicht. Besonders praktisch, wenn ausländische Gesellschafter beteiligt werden sollen!
Ein Schritt in die richtige Richtung, doch leider wagt sich Deutschland damit nicht über das Minimum der europäischen Digitalisierungsrichtlinie hinaus und das neue Verfahren ist mit diversen Einschränkungen verbunden. So muss ein vorbestimmtes Musterprotokoll eingehalten werden, es sind nur Bargründungen möglich und bekannte Videokonferenzsysteme wie Zoom, Skype oder Teams genügen nicht.
Wir sind gespannt wie es weiter geht!