Nicht vergessen- die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.02. zur Zahlung an die Gemeinde fällig.
Wussten Sie, dass Sie Ihre Vorauszahlungen auch unterjährig anpassen können? Für unsere Mandanten gleichen wir regelmäßig Gewinnprognose und Vorauszahlungen ab und stellen auf Wunsch einen Anpassungsantrag gegenüber dem Finanzamt.