Geschenke an Arbeitnehmer sind grundsätzlich immer als Betriebsausgabe abziehbar. Problematischer ist die Frage der Lohnsteuerpflicht zusehen.
Bei besonderen persönlichen Anlässen, wie einer Hochzeit oder einem runden Geburtstag, gilt eine Freigrenze von 60€ (brutto) bis zu der das Geschenk lohnsteuerfrei bleibt.
Achtung! Weihnachten ist leider kein persönlicher Anlass. Hier kann alternativ die monatliche Sachbezugs-Freigrenze von 44€ (ab 2022: 50€) in Anspruch genommen werden.
Geldzuwendungen sind stets als voll lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!