Die aktuell hohen Energiepreise lassen viele Immobilienbesitzer über alternative Heizquellen und Wärmedämmung nachdenken. 🔥🤔
Die gute Nachricht – seit 2020 gibt es eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen die neben den bekannten Handwerkerkosten abgesetzt werden kann. § 35c EStG wurde im Rahmen des Klimaschutzpaketes zur Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutzten Wohnimmobilien eingeführt. Somit bereits vor der Energiekrise, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöst wurde, aber hilfreicher denn je !
Wie ist das möglich?
- Gesetzesgrundlage: § 35c EStG
- zur Förderung der energetischen Sanierung von selbst genutzten Wohnimmobilien
- bereits vor der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise geschaffen (Klimaschutz)
- neben der bekannten Steuerermäßigung für Handwerkerkosten (nur Lohnanteil) absetzbar
Voraussetzungen an das Gebäude:
- Ihr Eigentum
- selbst genutzt zu Wohnzwecken
- mindestens zehn Jahre alt
Voraussetzungen an die energetische Maßnahme:
- Ausführung durch ein Fachunternehmen
- technische Anforderungen gem. Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)
- Bescheinigung (lt. Mustervordruck des BMF)
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- energetische Baubegleitung und Fachplanung
Wie hoch ist die Förderung?
- über drei Jahre verteilt
- insges. 20 Prozent der gesamten Kosten (Lohn- und Material)
- max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt
- Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung direkt zu 50 Prozent
Wie erhalte ich die Förderung?
- im Rahmen der Einkommensteuererklärung: Anlage Energetische Maßnahmen
- Einreichung der Bescheinigung beim Finanzamt
- kein Antrag bei KfW oder BAFA notwendig