Bisher mussten Arbeitnehmer die Durchschläge der gelben Krankschreibungen an Krankenkassen und Arbeitgeber selbst weiterleiten. Ab Oktober kann – ab 01.01.2022 muss – der Durchschlag an die Krankenkasse entfallen. Die Information über die Krankschreibung wird dann direkt digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Ab Mitte 2022 erfolgt auch die Meldung an den Arbeitgeber voll elektronisch.
Bisher bekamen gesetzlich Versicherte, wenn sie sich beim Arzt krankschreiben ließen, drei Durchschläge der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
– einen für die Krankenkasse
– einen für den Arbeitgeber
– einen für die eigenen Unterlagen
Der oder die gesetzliche Versicherte musste die Durchschläge für die Krankenkassen und den Arbeitgeber selbst weiterleiten. Das Neue: Ab Oktober kann – ab 01.01.2022 muss – der Durchschlag an die Krankenkasse entfallen. Die Information über die Krankschreibung wird dann direkt digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt..
Ab Mitte 2022 vollständig digital
Erst ab dem 1. Juli 2022 soll die Krankschreibung dann vollständig digital erfolgen. Dann muss auch beim Arbeitgeber kein “gelber Schein” mehr abgegeben werden. Der Arbeitgeber erfährt dann direkt vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.
Schnell und zuverlässig
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt den gesetzlich Versicherten nächstes Jahr einige Erleichterungen: Die Weiterleitung der Bescheinigungen erfolgt automatisch. Dadurch entstehen weniger Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und das Krankengeld kann – bei längerer Krankheit – pünktlich ausgezahlt werden. Auch in den Arztpraxen und bei den Krankenkassen wird die papierlose Bearbeitung der Krankschreibungen schneller und zuverlässiger erfolgen können.