Die eRechnung kommt – Teil 2

Mit dem Wachstumschancengesetz kommt auch eine neue Art des Rechnungsschreibens auf Sie zu. Heute kommt der zweite Teil zu dem Thema, indem wir Ihnen die Ausnahmen zum Gesetz nennen, die Vorteile aufzeigen und Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand geben. 

Der Gesetzgeber hat auch Ausnahmen festgelegt, in denen keine eRechnung notwendig ist. So können Sie im sogenannten B2C Bereich, also Rechnungen an Privatpersonen, auf die eRechnung verzichten. Ebenso verhält es sich bei ausländischen Geschäftspartnern und Kleibetragsrechnungen bis 250€. Da die Regelung den unberechtigten Vorsteuerabzug vermeiden soll, kann auch im Rahmen der steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 8-29 UStG (z.B. Grundstückslieferungen, Versicherungen, steuerfreie Vermietung, Ärzte und andere Heilbehandlungen, Bildungsangebote, Kindererziehung) richtigerweise auf die eRechnung verzichtet werden. 

Es gibt, bei allem Aufwand, auch Vorteile, die für die eRechnung sprechen: 

 

  • Effizientere Arbeitsabläufe: durch medienbruchfreie Prozesse  
  • Weniger Zeitaufwand: fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen   
  • Niedrigere Kosten: Papier, Kuverts, Druck, Porto, Ordner, Aktenschränke entfallen 
  • Mehr Transparenz: Zugriff auf alle Belege in der Cloud 

 

Damit Sie gesetzeskonform Ihr Unternehmen leiten und von den genannten Vorteilen profitieren geben wir von EVOTAX folgende Empfehlungen: 

Legen Sie sich umgehend eine betriebliche Mailadresse an. Das reicht zunächst aus, um eRechnungen empfangen zu können. Im weiteren Verlauf ist es absehbar, dass ein Portal zum Empfang und zur Visualisierung der eRechnungen notwendig sein wird. Unsere Lösungen mein.evotax oder DATEV Unternehmen Online können dies abbilden. Zum Versand von eRechnungen benötigen Sie ein Fakturierungsprogramm. Die gängigen Systeme werden die Anforderungen abbilden können. Wir empfehlen easybill oder DATEV Auftragswesen next.  

Die eRechnung wird Ihren Buchhaltungsprozess auf den Kopf stellen. Eine gute Gelegenheit die Abläufe zu hinterfragen und eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. 

 

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung zur eRechnung, Einführung einer Fakturierungssoftware, mein.evotax oder DATEV Unternehmen online und der Optimierung Ihres Buchhaltungsprozesses. 

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