Das sollten Sie bei der Weihnachtsfeier beachten 

Gerade zum Jahresende werden Betriebsfeiern für die Mitarbeiter ausgerichtet. Was dabei steuerlich zu beachten ist erfahren Sie jetzt.

Betriebsveranstaltungen sind ausgelegt vom Betrieb und werden zu allgemeinen Anlässen geplant. Dazu zählen Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Jubiläumsfeiern. Die Teilnehmer sind überwiegend Ihre Arbeitnehmer mit ihren Familienangehörigen.

Es gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 110€ pro Teilnehmer und pro Veranstaltung. Jeder Arbeitnehmer hat diesen Freibetrag für 2 Veranstaltungen im Jahr. Die Kosten der Begleitpersonen werden dem Mitarbeiter zugerechnet. Die 110€ übersteigenden Kosten werden pauschal mit 25% über den Lohn versteuert.

Da nicht immer alle Mitarbeiter an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen die Teilnehmer je Veranstaltung unbedingt dokumentiert werden. Gibt es mehr als 2 Veranstaltungen im Jahr, ist es sinnvoll, die Freibeträge so zu verteilen, dass die Veranstaltung mit den geringsten Kosten pauschal besteuert wird. Übrigens muss die Veranstaltung nicht unbedingt für den gesamten Betrieb veranstaltet werden, sondern kann z.B. für einzelne Abteilungen oder nur für alle im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer geplant werden.

Viel Spaß auf der nächsten Weihnachtsfeier!

 

Weitere News

Kopie von Vorstellung Azubi Marvin (1)

Wir haben eine neue Steuerfachangestellte im Hause!

Irena hat ihre Ausbildung erfolgreich bestanden – mit Bestnoten! Wir …

Mehr
Linked In von Bauleistung (4)

 Ihr seid Handwerker oder Bauunternehmer? Dann kommt hier Teil 2 für euch!

In Teil 1 haben wir uns mit der Umsatzsteuer nach …

Mehr
Danke Kirsten! (1)

Abschied mit einem weinenden und einem lachenden Auge

Wir verabschieden uns schweren Herzens von unserer lieben Kollegin Kirsten. …

Mehr
Linked In von Bauleistung (3)

Ihr seit Handwerker oder Bauunternehmer? Dann ist diese Info für euch!

Als Bauunternehmer oder Handwerker haben Sie besondere Anforderungen an die …

Mehr