Den Restaurantbesuch von der Steuer absetzen? Ja, das geht!
Die Finanzverwaltung hat hier allerdings strenge Regeln auferlegt, damit die Abzugsfähigkeit nicht ausgenutzt wird.
Dokumentation ist in Deutschland ja bekanntlich alles, somit heißt es: Anlass der Bewirtung und alle Teilnehmer ergänzen. Sprechen Sie Ihren Kellner auf einen Bewirtungsbeleg an. Die meisten Restaurants haben Vordrucke mit allen wichtigen Angaben.
… und am Ende dürfen doch nur 70% als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, 30% der Aufwendungen sind nicht abziehbar.