Betriebsveranstaltungen beitragsfrei – nur bei zeitnaher Abrechnung!

Sicher ist Ihnen bekannt, dass Geschenke an Geschäftsfreunde mit 30 Prozent pauschal besteuert werden können, damit die Beschenkten die Zuwendung nicht als Einnahme versteuern müssen. Diese pauschalversteuerten Sachzuwendungen sind grundsätzlich in der Sozialversicherung beitragsfrei. Zu den Sachzuwendungen gehören z.B. Arbeitslohn anlässlich Betriebsveranstaltungen, Mahlzeiten im Betrieb, Fahrtkostenzuschüsse oder Zuschüsse für Ladevorrichtungen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Dabei ist der Zeitpunkt der Pauschalversteuerung jedoch sehr wichtig! Denn damit die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung greift, müssen die Sachzuwendungen sehr zeitnah pauschal versteuert werden. Das heißt konkret mit der Entgeltabrechnung des Monats der Zuwendung, spätestens aber bis zur Aufstellung der Lohnsteuerbescheinigung!

Planen Sie also eine Betriebsveranstaltung und laden Ihre Mitarbeiter ein oder möchten Sie andere Geschenke vergeben? Dann sprechen Sie unser EVOTAX – Lohnteam gerne frühzeitig darauf an, sodass wir die Versteuerung rechtzeitig vornehmen können.

 

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