Grundsteuerreform

2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine zusätzliche Steuererklärung abgeben.

Wir erstellen die Feststellungserklärung zur Grundsteuer für Sie - einfach digital und effizient.

Grundsteuer

Um neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer festzulegen, ist im nächsten Jahr jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet eine oder eben mehrere Erklärungen darüber abzugeben, wie viel sein(e) Immobilien wert sind. Ähnlich einer Steuererklärung wird man dort angeben müssen, wo das Objekt liegt, welche Art, Größe, Bebauung, Bodenrichtwert usw. anzuwenden ist.

Jeder Eigentümer von Grund und Boden in Deutschland ist zur Abgabe verpflichtet, das bedeutet von der Familie mit eigenem Einfamilienhaus über den Vermieter bis hin zu den Land- und Forstwirten oder Unternehmen mit eigener Produktionshalle. Und das in der Regel für jedes einzelne Grundbuchblatt. In ganz Deutschland sind so über 36 Mio. Grundstücke neu zu bewerten.

Die Pflicht zur Abgabe wird im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 zu erfüllen sein. Die Zeit eil! Wir empfehlen daher, bereits frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.

Die neue Grundsteuer wird übrigens erst 2025 erstmalig erhoben. Ziel der Politik soll es sein die Reform „aufkommensneutral“ umzusetzen, d.h. dass über alle Grundstückseigentümer hinweg keine höhere Steuerbelastung generiert werden soll. Dafür benötigt die Finanzverwaltung bereits frühzeitig die Grundstückswerte, um den anzuwendenden Hebesatz zu bestimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das aktuelle System der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Die Grundbesitzwerte stammen aus Erhebungen von 1964 bzw. 1935, was den aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt nicht mehr Rechnung tragen kann.

Unter dem ehemaligen Finanzminister Olaf Scholz wurde daraufhin bis Ende 2019 eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Um die Reform bis zum Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist politisch auch im Bundesrat genehmigt zu bekommen, wurde im neuen Grundsteuergesetz eine sog. „Öffnungsklausel“ eingebaut. Diese ermöglicht jedem Land von Bundesmodell abzuweichen. Bei uns in der Region hat davon Hamburg Gebrauch gemacht und ein Wohnlagemodell aufgezogen. In Schleswig-Holstein verbleibt es beim Bundesmodell.

Nach aktuellen Informationen soll die Feststellungserklärung elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung Elster abgegeben werden können. Eine Abgabe der Erklärung in Papierform ist bisher nicht vorgesehen.

Welche Unterlagen und Daten Sie bereitlegen müssen, hängt davon ab in welchem Bundesland Ihr Grundstück belegen ist. Darüber hinaus ist es relevant welche Art von Grundstück in Ihrem Besitz ist: unbebautes Grundstück, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Vermietungsobjekt oder gewerbliche Immobilie. Typischerweise können Sie die folgenden Unterlagen bereitlegen:, Grundstücksfläche, Wohnfläche bzw. Bruttogrundfläche, Baujahr.

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